Meine Informationen für Sie zu prüfpflichtigen Anlagen:
Alle oberirdischen Tankanlagen über 10.000 Liter Fassungsvermögen sind seit Inkrafttreten der Länder Verordnungen VAwS, etwa Anfang der 90-er Jahre, durch Sachverständige zu überprüfen. Mit Inkrafttreten der Bundesverordnung AwSV am 1. August 2017 müssen auch bei Neuanlagen und nach wesentlichen Änderungen an bestehenden Anlagen oberirdische Tankanlagen ab 1.000 Liter durch einen Sachverständigen geprüft werden. Bei Tankanlagen in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten besteht die Prüfpflicht bereits für Anlagen mit einem Volumen ab 1.000 Liter Inhalt.
Unsere (TPO) Leistung |
Ihr Vorteil |
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Für die wasserrechtlichen Prüfungen gilt ab 1. August 2017 die neue Bundesverordnung AwSV als Ersatz für die Anlagenverordnungen der Länder VAwS in Kraft.
Alle Verordnungen können Sie durch Klicken auf die unterstrichene jeweilige Kurzbezeichnung einsehen.
Die Leistungen unserer Sachverständigenbüros sind vielfältig. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Seite und führen Ihre Aufträge sorgfältig, kompetent, zügig und unter Einbeziehung des zu Grunde liegenden Regelwerkes durch. Wir prüfen natürlich nicht nur Heizöl- bzw. Dieselanlagen sondern auch Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie z.B.:
• Biogasanlagen
• Erdwärmesondenanlagen
• Galvanikanlagen
• Holzimprägnieranlagen
• Hydraulische Aufzüge
• Kälte- und Wärmepumpenanlagen
• Kälteverteilsysteme
• Lagerung von Laugen und Säuren
• Vorbehandlungsanlagen
• und vieles mehr
darüber hinaus:
• Beweissicherung nach Schadensfällen
• Gutachten nach Schadensfällen
• Gutachterliche Stellungnahmen
• Schadensgutachten für Versicherungen