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Herzlich Willkommen auf meiner Webseite, hier erfahren Sie alles über mich:
Holger Wachsmann durch die 1. ARGE TPO e.V. bestellter Sachverständiger
Seit vielen Jahren (1970) prüfe ich als amtlich anerkannter Sachverständiger Anlagen, die wasserrechtlich relevant sind und den gesetzlichen Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes WHG oder/und der Anlagenverordnung AwSV unterliegen. Aus Altersgründen (knapp 52 Jahre war ich als SV tätig) führe ich diese Prüfungen ab 01.01.2022 nicht mehr durch.
Ich werde nur noch Gutachten für die Anträge auf Eignungsfeststellung nach § 63 Absatz (1) WHG und für die Ausnahmen von der Eignungsfeststellung nach § 41 Absatz (2) Satz 2 AwSV erarbeiten.
Darüberhinaus werde ich weiter für die technische Leitung der Sachverständigen Organisation 1. ARGE TPO e.V. tätig sein und im Koordinierungskreis der Sachverständigen Organisationen als Gast mitarbeiten.
Nachdem Anfang der 1990-er Jahre die Länderverordnungen VAwS eingeführt wurden, bin ich von der amtlich anerkannten Sachverständigen Organisation 1. ARGE TPO e.V. als Sachverständiger bestellt. Am 1. August 2017 wurden die Länderverordnungen (VAwS) durch eine Bundesverordnung AwSV abgelöst.
Die 1. ARGE TPO e.V. hat als bundesweit tätige Prüforganisation ihren Haupsitz in Seukendorf (Landkreis Fürth). Hier gelangen Sie zur Website der TPO.
Wussten Sie schon:
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